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Landesinnung Parkett- und Fußbodentechnik Baden-Württemberg
Schillerstr. 18
89077 Ulm

Telefon: +49 731 14030-0

Telefax: +49 731 14030-20

Email:    info@parkett-bw.de

Eröffnung des  Kompetenzzentrums Ehingen! Schauen Sie am 07.06.2024 ab 10.00 Uhr bei uns vorbei.

Landesinnung Parkett- und Fußbodentechnik Baden-Württemberg
Landesinnung Parkett- und Fußbodentechnik Baden-Württemberg

Meisterkurs 2025

Der Lehrgang zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Parkettleger-Handwerk 2025 beginnt voraussichtlich am 13.01.2025. Er umfasst insgesamt 600 Unterrichtsstunden. Nähere Informationen finden Sie in unserem Kursflyer. Die Anmeldung für den Meisterkurs 2025 ist hier Online möglich.

 

 

Folgendes ist für eine erfolgreiche Fortbildung zum Meister zu beachten:

 

Abklärung der Zulassung zur Meisterprüfung: Die Aufnahme in den Meistervorbereitungslehrgang der Landesinnung Baden-Württemberg bedeutet nicht automatisch, dass anschließend auch eine Zulassung zur Meisterprüfung erfolgt. Für die Zulassung zur Meisterprüfung ist die Handwerkskammer Ulm zuständig. Bevor Sie den Kurs zur Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Parkettleger-Handwerk absolvieren, sollten Sie daher bei der für die Prüfung zuständigen Handwerkskammer Ulm abklären, ob nach Absolvieren des Kurses auch alle Voraussetzungen für die Zulassung zur Meisterprüfung vorliegen.

 

Anmeldefrist: Die Anmeldung für den Meistervorbereitungslehrgang der Landesinnung Baden-Württemberg erfolgt mittels Onlineformular bei der Geschäftsstelle der Landesinnung Parkett- und Fußbodentechnik Baden-Württemberg. Anmeldeschluss ist der 31.10.2025.

 

Die maximale Teilnehmerzahl beträgt 20 Personen. Die Aufnahme in den Meistervorbereitungslehrgang erfolgt entsprechend des Zeitpunkts des Eingangs der Anmeldung. Ist der Lehrgang ausgebucht, wird eine Warteliste geführt.

 

Lehrgangsgebühr: Die Lehrgangsgebühr beträgt € 7.500,- inklusive der Kurs- und Prüfungskosten für den PAK- und Asbest-Lehrgang in Höhe von etwa € 600,-.

 

Nach Anmeldung ist eine Anzahlung in Höhe von der Hälfte der Lehrgangsgebühr in Höhe von
€ 3.750,- bis spätestens 31. Oktober 2024 zu entrichten. Der Restbetrag in Höhe von € 3.750,- ist bis 01.12.2024 zu entrichten.

 

Bitte beachten: Für die Ablegung der Meisterprüfung erhebt die zuständige Handwerkskammer eine Prüfungsgebühr, die in unseren Lehrgangskosten nicht enthalten ist! Nähere Informationen über die Höhe der Prüfungsgebühren erhalten Sie von der Handwerkskammer Ulm.

 

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